Prof. Dr. Heinrich de Wall ist Inhaber des Lehrstuhls für Kirchenrecht, Staats- und Verwaltungsrecht an der Friedrich-Alexander-Universität (FAU)-Erlangen-Nürnberg.
Prof. Dr. Heinrich de Wall
Geboren 1961, studierte Rechtswissenschaften in Göttingen und promovierte 1990 in Erlangen. Sein zweites juristisches Staatsexamen absolvierte er 1992. 1997 folgten die Habilitation in Erlangen und einige Jahre als Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Staatskirchen- und Kirchenrecht an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Seit 2001 ist er Inhaber des Lehrstuhls für Kirchenrecht, Staats- und Verwaltungsrecht und Leiter des Hans-Liermann-Instituts für Kirchenrecht an der FAU Erlangen-Nürnberg. Von 2006 bis 2009 war er außerdem Mitglied der Arbeitsgruppe 2 der ersten Deutschen Islam Konferenz.
Forschungs- und Arbeitsschwerpunkte:
• Staatskirchenrecht
• Evangelisches Kirchenrecht und seine Geschichte
• Verfassungsgeschichte
• Geschichte der Staatslehre
• Staats- und Verwaltungsrecht
Buch-Tipp:
Walser, Martin: Finks Krieg, Frankfurt a. M., 1996
Islamkunde als Ethikunterricht?Islamischer Unterricht wird an den bayerischen Schulen von diesem Schuljahr an als Wahlpflicht-Variante des Ethikunterrichts erteilt. Er muss daher eine religiös neutrale, rein informierende Islamkunde sein und auch die allgemein anerkannten Grundsätze der Sittlichkeit vermitteln, wie die Bayerische Verfassung fordert. Das stellt hohe Anforderungen an seine inhaltliche Gestaltung. Dem Wesen des Islam als religiöse Weltsicht wird ein solcher Unterricht nicht gerecht. Außerdem wird der Islam dadurch gegenüber anderen Religionen in eine Sonderposition gerückt.04. 02. 2022Heinrich de Wall
Corona-Schutzregelungen in Gottesdiensten bringen Kirchen in BedrängnisDer Staats- und Verfassungsrechtler Prof. Dr. Heinrich de Wall sieht in der Anwendung der Corona-Schutzregeln für Gottesdienste in der Advents- und Weihnachtszeit ein Dilemma. “Die Botschaft der Kirchen richtet sich an jeden – egal, ob er die 3G-Regelung einhält oder nicht“, sagte de Wall am Donnerstag im Deutschlandfunk-Interview.25. 11. 2021Heinrich de Wall
Religionsfreiheit und Gottesdienste in Zeiten von 3GNach christlichem Selbstverständnis gilt die christliche Botschaft jedem. Das gilt auch für diejenigen, die die 3G-Regel nicht einhalten. Die Kirchen stehen, insbesondere vor den Gottesdiensten zu Heiligabend, vor dem Dilemma, entweder solchen Gläubigen den Zutritt zu verwehren oder aber diese Gottesdienste von vornherein nur für eine viel zu geringe Zahl von Teilnehmern zu öffnen. Auch die 3G-Regel für Gottesdienste beinhaltet schwerwiegende Eingriffe in die Religionsfreiheit. Sowohl aus rechtlicher als auch aus kirchlicher Sicht darf es keine Gewöhnung daran geben.08. 11. 2021Heinrich de Wall