„Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.“

Artikel 4 Absatz 2 GG

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„In Artikel 4 (2) des Grundgesetzes ist die ungestörte Religionsausübung verankert. Diesen Paragraphen mit Leben zu füllen und die freie Religionsausübung zu gewährleisten, ist unerlässlich. Die jüdische Gemeinschaft blickt auf eine Geschichte, in der die Religionsausübung massiv eingeschränkt oder gar verboten war. Eine Geschichte, in der Jüdinnen und Juden aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit verfolgt und ermordet wurden. Die Interessen der Religionsgemeinschaften gegenüber dem Staat zu artikulieren und ihre Rechte auszuhandeln, ist von großer Bedeutung. Das macht Religionspolitik so wichtig.“

Dr. Josef Schuster, Vorsitzender des Zentralrats der Juden in Deutschland