Kirchliches Arbeitsrecht

  • Die neue Grundordnung des kirchlichen Dienstes – zwischen erfüllten Hoffnungen und bestehendem Handlungsbedarf Die Reform bleibt hinter dem zurück, was möglich und auch erforderlich gewesen wäre. Die Kritik betrifft insbesondere den Bereich des Individualarbeitsrechts, spezifisch die Bewertung des Kirchenaustritts. Die Grundordnung verbleibt in einer Sanktionslogik verhaftet, die dem avisierten Ziel eines neuen, gewinnenden und einladenden Narrativs des Christlichen nicht förderlich ist. 29. 11. 2022 Elisabeth Hartmeyer
  • Das kirchliche Arbeitsrecht – Kirche will Einfluss auf die Identität der Mitarbeitenden behalten Der Entwurf zur Grundordnung für den kirchlichen Dienst bekennt sich zur Vielfalt, schließt aber alle Positionen aus, die dem christlichen Menschenbild widersprechen. Wenn ein kirchlicher Mitarbeiter Kritik äußert: Was ist berechtigte Kritik und was richtet sich gegen die tragenden Grundsätze der Katholischen Kirche? Wann ist etwas öffentlich und wann privat? Zudem betreffen die Regelungen zum Thema Kirchenaustritt sowohl Angestellte als Ehrenamtliche. Nicht ohne Grund laufen nicht nur die Träger der Caritas Sturm! 25. 08. 2022 Bruno Schrage
  • Das kirchliche Arbeitsrecht – (k)ein angstfreier Entwurf! Seit Anfang Mai 2022 liegen die Entwürfe der Grundordnung für den kirchlichen Dienst und die dazugehörige Erläuterung der Deutschen Bischöfe vor. Erstmalig sind in einem breiten Beteiligungsprozess die Diözesen, die katholischen Verbände, die Dienstgeber_innen- und Dienstnehmer_innenvertreter, die Caritas und die Orden gebeten, beim Verband der Diözesen Deutschland (VDD) zu diesen Entwürfen Stellung zu beziehen. Es geht um nicht weniger als das kirchliche Arbeitsrecht und somit die bindenden Vorgaben für 790.000 berufliche und ebenso viele ehrenamtliche Mitarbeitende. 30. 07. 2022 Bruno Schrage
  • Loyalitätspflichten in politischer Diskussion und auf dem gerichtlichen Prüfstand Aktuell sind zwei Verfahren beim BAG anhängig, in denen es um den Kirchenaustritt als Kündigungsgrund geht: Zum einen eine Hebamme und zum anderen eine Beraterin in der Schwangerschaftskonfliktberatung. Mit dem BVerfG und dem EuGH kommen nun weitere Entwicklungen mit ins Spiel. Der Kirchenaustritt wird damit zum Lackmustest der Reichweite kirchlicher Loyalitätspflichten. 06. 07. 2022 Gregor Thüsing
  • Quo vadis „Grundordnung für den kirchlichen Dienst“? Die Kirchen haben unter Nutzung des Arbeitsrechts lange Zeit die Identität ihrer Dienste und Einrichtungen über die Abfrage von Loyalitätsobliegenheiten bei ihren Arbeitnehmer_innen abgesichert. Diese Instrumentalisierung entspricht nicht der Aufgabe des Arbeitsrechts. Es fehlt offenbar an einem neuen, gewinnenden Narrativ zur konfessionellen Identitätsentwicklung in der pluralen Gesellschaft. Unter dem Schutz des Arbeitsrechtes haben es die Bischöfe versäumt, die notwendigen Prozesse zum Aufbau einer substanziellen Identifikation von Mitarbeitenden mit dem kirchlichen Auftrag und Selbstverständnis zu entwickeln. Zu fragen ist, braucht es in der katholischen Kirche eine „Grundordnung für den kirchlichen Dienst“ und wer ist sinnvollerweise mit einer neuen Programmatik zu befassen. 17. 03. 2022 Bruno Schrage