Religionsunterricht

  • Die Neuordnung des Religionsunterrichts im Land Berlin Der Religionsunterricht soll laut Koalitionsvertrag der Berliner Regierung auch in der Hauptstadt fortan ordentliches Lehrfach werden. Bei der Ausgestaltung des entsprechenden Schulunterrichts ist der verfassungsrechtliche Rahmen unbedingt zu berücksichtigen. Fragen stellen sich insbesondere in Bezug auf die Reichweite der Regelung des Art. 141 GG. 21. 12. 2023 Ansgar Hense
  • Religion als ordentliches Lehrfach in Berlin – Chance für eine moderne Religionspolitik? Die neue Koalition in Berlin überraschte mit der Absicht, Religion als ordentliches Lehrfach in den regulären Schulunterricht einzuführen. Im religiös und weltanschaulich vielfältigen Berlin bietet eine Verstärkung religiöser Bildung eine Grundlage für eine Religionspolitik, die religiösen und weltanschaulichen Strömungen Entfaltungsmöglichkeiten schafft und auf Zusammenhalt und Respekt zielt. 07. 06. 2023 Karlies Abmeier
  • Christlicher Religionsunterricht in Niedersachsen als Beispiel ökumenischer Bildungsverantwortung Im Frühjahr 2021 startete in Niedersachsen ein öffentlicher Beratungsprozess über die Einrichtung eines neuen Schulfachs „Christlicher Religionsunterricht“ (CRU), dessen Zwischenergebnisse im Oktober 2022 auf einem Fachsymposium in Hannover zusammengeführt wurden. Im Januar 2023 haben die beteiligten Kirchenleitungen die niedersächsische Landesregierung um die Aufnahme von offiziellen Verhandlungen zur Einführung des CRU gebeten. Was verbirgt sich hinter diesem neuen Kürzel und was ist zukünftig zu erwarten? 09. 03. 2023 Jan Woppowa
  • Neue Verschränkungs- und Fusionsformen Die zunehmende Säkularisierung und die wachsende gesellschaftliche Pluralität haben Auswirkungen auf alle Bereiche der Gesellschaft, nicht zuletzt auf das Schulwesen und insbesondere den konfessionellen Religionsunterricht. Mit unterschiedlichen Modellen und Konzepten versuchen die einzelnen Bundesländer diesem Wandel Rechnung zu tragen und dennoch den verfassungsrechtlichen Vorgaben aus Art. 7 Abs. 3 GG zu entsprechen. Das ist nicht immer einfach. 09. 02. 2023 EIR-Redaktion
    Stefan Orth
  • „Christlicher Religionsunterricht“ und religiöse Wahrheit Der religiös-weltanschaulich neutrale Staat trifft in Fragen religiöser Wahrheit kein eigenes Urteil, sondern überlässt dies den religiösen Individuen und Gemeinschaften. Als freiheitlicher Staat – aber auch im wohlverstandenen Eigeninteresse – eröffnet er Diskursräume für religiöse Fragen. 04. 08. 2022 Hendrik Munsonius
  • Zur Entscheidung der Katholiken für eine Beteiligung am trägerpluralen Religionsunterricht in Hamburg Nach einem dreijährigen Modellversuch zur „Konfessionellen Kooperation im trägerpluralen Religionsunterricht für alle“ verkündete Erzbischof Dr. Heße in einer Pressekonferenz am 28.04.2022 seine Entscheidung für eine Beteiligung der katholischen Kirche an dem einzigartigen Format RUfa 2.0. Der ebenfalls anwesende Schulsenator Rabe bezeichnete diese Entscheidung als Erdbeben. 28. 07. 2022 Friederike Mizdalski
  • Islamkunde als Ethikunterricht? Islamischer Unterricht wird an den bayerischen Schulen von diesem Schuljahr an als Wahlpflicht-Variante des Ethikunterrichts erteilt. Er muss daher eine religiös neutrale, rein informierende Islamkunde sein und auch die allgemein anerkannten Grundsätze der Sittlichkeit vermitteln, wie die Bayerische Verfassung fordert. Das stellt hohe Anforderungen an seine inhaltliche Gestaltung. Dem Wesen des Islam als religiöse Weltsicht wird ein solcher Unterricht nicht gerecht. Außerdem wird der Islam dadurch gegenüber anderen Religionen in eine Sonderposition gerückt. 04. 02. 2022 Heinrich de Wall
  • Bedingungen und Optionen für einen islamischen Religionsunterricht an öffentlichen Schulen Die Einrichtung von Religionsunterricht an öffentlichen Schulen ist keine politische Opportunitätsentscheidung des Gesetzgebers, sondern ist in Art. 7 Abs. 3 des Grundgesetzes verankert. Dabei ist er nicht als bloße vergleichende Religionskunde ausgestaltet, sondern wird in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaft unterrichtet. Beim islamischen Religionsunterricht kommt es aber zu Ausgestaltungsproblemen, da es in einigen muslimischen Strömungen bisher an einem funktionsfähigen Ansprechpartner mangelt, der Gewähr für die nötige Kooperation mit der Kultusverwaltung bietet. Zur Überwindung der Herausforderungen wurden bisher drei verschiedene Projektmodelle erprobt. 03. 12. 2021 Hans Hofmann
  • Warum die Islampolitik mehr Religionspolitik braucht Auch wenn das religiöse Feld insgesamt im Wandel ist, so ist die Einpassung des Islams in das deutsche Staats-Religionsverhältnis immer wieder Gegenstand politischer Debatten, in denen integrations- und sicherheitspolitische Anliegen mitschwingen. Diese Debatten bedürfen eines breiteren religionspolitischen Blicks, um über ad-hoc-Lösungen hinauszureichen. Aktuelle Themen im Bereich der res mixtae sind: Religionsunterricht an öffentlichen Schulen/Theologie an Hochschulen und Anstaltsseelsorge/Militärseelsorge. 04. 11. 2021 Bekim Agai