Religiöse Zugehörigkeiten und Organisationsformen sind im Wandel. Laut Grundgesetz gibt es einen verfassungsrechtlichen Auftrag des Staates, die Religionsausübung zu gewähren. Doch die Einpassung des Islams in das Staatsgefüge ist mit politisch heiklen Repräsentations- und Anerkennungsfragen in verschiedenen Bereichen verbunden.
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