Prof. Dr. Elisabeth Hartmeyer ist Professorin für Recht im Sozial- und Gesundheitswesen an der Katholischen Hochschule in Freiburg.
Prof. Dr. Elisabeth Hartmeyer
Studierte Katholische Theologie und Rechtswissenschaften in Tübingen. 2014 wurde sie mit ihrer Dissertation zum Thema „Präjudizialität kirchenarbeitsgerichtlicher Entscheidungen im kollektiven Arbeitsrecht. Zugleich ein Beitrag zum Verhältnis des kirchlichen Betriebsverfassungsrechts zur weltlichen Rechtsordnung“ durch die Juristische Fakultät Tübingen zum Dr. iur. promoviert. Neben Stationen beim Deutschen Caritasverband und Lehraufträgen an der Universität Eichstätt-Ingolstadt sowie der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, hat sie seit September 2022 die Professur für Recht im Sozial- und Gesundheitswesen an der Katholischen Hochschule in Freiburg inne.
Die neue Grundordnung des kirchlichen Dienstes – zwischen erfüllten Hoffnungen und bestehendem HandlungsbedarfDie Reform bleibt hinter dem zurück, was möglich und auch erforderlich gewesen wäre. Die Kritik betrifft insbesondere den Bereich des Individualarbeitsrechts, spezifisch die Bewertung des Kirchenaustritts. Die Grundordnung verbleibt in einer Sanktionslogik verhaftet, die dem avisierten Ziel eines neuen, gewinnenden und einladenden Narrativs des Christlichen nicht förderlich ist.29. 11. 2022Elisabeth Hartmeyer