Rechtsschutzmöglichkeiten der Kirchen gegen ein Grundsätzegesetz zur Ablösung der StaatsleistungenDas Gebot der Ablösung der Staatsleistungen in Art. 138 I WRV ist älter als das Grundgesetz und doch wurde ihm bis heute nicht nachgekommen. Seit Längerem wird über den richtigen Maßstab der Ablösung diskutiert. Wenn sich die Ampelkoalition jetzt vorgenommen hat, das durch Art. 138 I WRV vorgeschriebene Grundsätzegesetz des Bundes über die Ablösung der Staatsleistungen auf den Weg zu bringen, ist es aus Sicht der Kirchen Zeit, auch die prozessuale Frage zu stellen, welche Rechtsschutzmöglichkeiten ihnen gegen ein nach diesem Maßstab ggf. verfassungswidriges Grundsätzegesetz offenstehen.13. 05. 2022Meret Unruh