Antisemitismusbekämpfung mit dem Strafrecht. Möglichkeiten und Grenzen

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Antisemitismusbekämpfung mit dem Strafrecht. Möglichkeiten und Grenzen

11. Dezember von 14:00 bis 20:00

„Antisemitismus ist eine verwerfliche Geisteshaltung. Das Strafrecht setzt nicht bei verwerflichen Gedanken an, sondern bei verwerflichen Taten. Aber diese Geisteshaltung inspiriert strafrechtlich relevantes Verhalten,“ sagt der Bundesjustizminister.

Die Strafrechtspflege hat eine wichtige Funktion, rote Linien aufzuzeigen. Seit dem 7. Oktober 2023 gibt es ein Allzeithoch antisemitischer Straftaten. Antisemitische Taten sind Straftaten, wenn sie als solche vom Gesetz bestimmt sind (z. B. in Deutschland die Leugnung des Holocausts). Beispiele wie das Tragen von „Ungeimpft“-Sternen durch Coronaleugner, die Parole „From the river to the sea“, oder Rufe wie „Tod Israel“ auf Demonstrationen werfen die Fragen auf: Wo stehen wir in der Bekämpfung des Antisemitismus durch das Strafrecht? Gibt es Strafbarkeitslücken? Was kann und soll das Strafrecht in diesem Bereich leisten?

Diese und weitere Fragen sollen mit Fachleuten aus der Rechtswissenschaft, aus der juristischen Praxis und der Politik erörtert werden.

Weitere Informationen zur Veranstaltung und Anmeldung finden Sie in Kürze hier.

Details

Datum:
11. Dezember
Zeit:
14:00 bis 20:00
Webseite:
https://tikvahinstitut.de/veranstaltung/20241211/

Veranstalter

Veranstaltungsort

Akademie der Konrad-Adenauer-Stiftung
Tiergartenstraße 35
10785 Berlin,