Bruno Schrage ist Referent für Caritaspastoral und Grundsatzfragen beim Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln e. V.
Bruno Schrage
Studierte katholische Theologie in Bonn, war 15 Jahre als Pastoralreferent am Bonner Münster, in Sankt Augustin-Hangelar und Bornheim tätig. Berufsbegleitend studierte Caritaswissenschaften in Paderborn und ist seit 2008 im Diözesan-Caritasverband Köln tätig. Er ist Mitglied der Kommission für Caritasprofil des Deutschen Caritasverbandes, Freiburg und im Aufsichtsrat der Bethanien Kinderdörfer.
Der Kirchenaustritt – ein Fall für das Arbeitsrecht und den EuGH? Eine Neujustierung des kirchlichen Selbstverständnisses ist nötigDas derzeitige Selbstverständnis der katholischen Kirche gerät zunehmend unter Druck. Aufgrund der steigenden Anzahl von Kirchenaustritten auch unter Mitarbeitenden in Einrichtungen in kirchlicher Trägerschaft wird das Verhältnis von kirchlichem Selbstbestimmungsrecht und weltlichen Arbeitsrecht in jüngerer Vergangenheit vermehrt im Rahmen arbeitsrechtlicher Verfahren erörtert – häufig zu Ungunsten der Kirche. Eine Neujustierung dieses Selbstverständnisses ist daher erforderlich.30. 08. 2023Bruno Schrage
Das kirchliche Arbeitsrecht – Kirche will Einfluss auf die Identität der Mitarbeitenden behaltenDer Entwurf zur Grundordnung für den kirchlichen Dienst bekennt sich zur Vielfalt, schließt aber alle Positionen aus, die dem christlichen Menschenbild widersprechen. Wenn ein kirchlicher Mitarbeiter Kritik äußert: Was ist berechtigte Kritik und was richtet sich gegen die tragenden Grundsätze der Katholischen Kirche? Wann ist etwas öffentlich und wann privat? Zudem betreffen die Regelungen zum Thema Kirchenaustritt sowohl Angestellte als Ehrenamtliche. Nicht ohne Grund laufen nicht nur die Träger der Caritas Sturm!25. 08. 2022Bruno Schrage
Das kirchliche Arbeitsrecht – zwischen Berufsethos und kirchlichem SendungsauftragUnabhängig von der Frage, ob das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen im Bereich des Arbeitsrechts überdehnt wird, vernachlässigt der Entwurf der neuen Grundordnung für den kirchlichen Dienst die aktuelle Rechtsprechung des EuGH. Auch fehlt der Bezug zu dem Begriff des Ethos. Die Notwendigkeit von gestalteten Identitätsprozessen mit allen Mitarbeitenden wird nicht tätigkeits-, sondern institutionsbezogen gedacht. Der Entwurf spricht somit von der Pflicht und Verantwortung der Träger für die kirchliche Identität, nimmt aber die Autonomie der Mitarbeitenden zu wenig wahr. 18. 08. 2022Bruno Schrage
Das kirchliche Arbeitsrecht – (k)ein angstfreier Entwurf!Seit Anfang Mai 2022 liegen die Entwürfe der Grundordnung für den kirchlichen Dienst und die dazugehörige Erläuterung der Deutschen Bischöfe vor. Erstmalig sind in einem breiten Beteiligungsprozess die Diözesen, die katholischen Verbände, die Dienstgeber_innen- und Dienstnehmer_innenvertreter, die Caritas und die Orden gebeten, beim Verband der Diözesen Deutschland (VDD) zu diesen Entwürfen Stellung zu beziehen. Es geht um nicht weniger als das kirchliche Arbeitsrecht und somit die bindenden Vorgaben für 790.000 berufliche und ebenso viele ehrenamtliche Mitarbeitende. 30. 07. 2022Bruno Schrage
Quo vadis „Grundordnung für den kirchlichen Dienst“?Die Kirchen haben unter Nutzung des Arbeitsrechts lange Zeit die Identität ihrer Dienste und Einrichtungen über die Abfrage von Loyalitätsobliegenheiten bei ihren Arbeitnehmer_innen abgesichert. Diese Instrumentalisierung entspricht nicht der Aufgabe des Arbeitsrechts. Es fehlt offenbar an einem neuen, gewinnenden Narrativ zur konfessionellen Identitätsentwicklung in der pluralen Gesellschaft. Unter dem Schutz des Arbeitsrechtes haben es die Bischöfe versäumt, die notwendigen Prozesse zum Aufbau einer substanziellen Identifikation von Mitarbeitenden mit dem kirchlichen Auftrag und Selbstverständnis zu entwickeln. Zu fragen ist, braucht es in der katholischen Kirche eine „Grundordnung für den kirchlichen Dienst“ und wer ist sinnvollerweise mit einer neuen Programmatik zu befassen.17. 03. 2022Bruno Schrage