Prof. Dr. Gregor Thüsing, LL.M. (Harvard) ist Direktor des Instituts für Arbeitsrecht und Recht der sozialen Sicherheit an der Universität Bonn.
Prof. Dr. Gregor Thüsing
Geboren 1971 in Köln, studierte Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln (Stipendiat der Konrad-Adenauer-Stiftung) und promovierte im Jahr 1995 über ein arbeitsrechtliches Thema. 2000 folgte die Habilitation im Zivilrecht (Habilitationsschrift: "Wertende Schadensberechnung") für die Fächer Bürgerliches Recht, Arbeits- und Sozialrecht, Rechtsvergleichung und Kirchenrecht (als Stipendiat der DFG sowie der Studienstiftung des deutschen Volkes). In den vergangenen Jahren war er mehr als vierzig Mal Sachverständiger bei Anhörungen verschiedener Ausschüsse des Bundestages (Arbeit und Soziales, Gesundheit, Familie, Recht, Europa). Seit 2022 ist er Berater des Ständigen Arbeitskreises im Sachbereich „Wirtschaft, Soziales, Digitalisierung“ des Zentralkomitees der deutschen Katholiken. Seit Wintersemester 2004/2005 leitet er als Direktor das Institut für Arbeitsrecht und Recht der sozialen Sicherheit an der Universität Bonn.
Verbot von Abtreibungen im Christlichen Krankenhaus Lippstadt – Eine Gegenrede zu Hartmut KreßDie gegen das Verbot von Abtreibungen im Christlichen Krankenhaus Lippstadt eingelegte Klage eines dort beschäftigten Chefarztes wurde abgewiesen. Weder aus dem kirchlichen Selbstbestimmungsrecht noch aus dem Arbeitsrecht ergibt sich ein Recht des Krankenhauspersonals, Abtreibungen durchzuführen. Das Weigerungsrecht in Bezug auf Schwangerschaftsabbrüche gilt vielmehr auch für Krankenhausträger. Den Aussagen von Hartmut Kreß in seinem kürzlich auf diesem Blog erschienenen Beitrag muss daher widersprochen werden.09. 09. 2025Gregor Thüsing
Loyalitätspflichten in politischer Diskussion und auf dem gerichtlichen PrüfstandAktuell sind zwei Verfahren beim BAG anhängig, in denen es um den Kirchenaustritt als Kündigungsgrund geht: Zum einen eine Hebamme und zum anderen eine Beraterin in der Schwangerschaftskonfliktberatung. Mit dem BVerfG und dem EuGH kommen nun weitere Entwicklungen mit ins Spiel. Der Kirchenaustritt wird damit zum Lackmustest der Reichweite kirchlicher Loyalitätspflichten.06. 07. 2022Gregor Thüsing