Dr. Hendrik Munsonius ist Lehrbeauftragter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insb. Kirchenrecht und Staatskirchenrecht an der Georg-August-Universität in Göttingen und Referent am Kirchenrechtlichen Institut der EKD.
Dr. Hendrik Munsonius
Studierte Rechtswissenschaft, Philosophie und Geschichte in Göttingen und Marburg. 1999 absolvierte er sein Erstes Juristisches Staatsexamen. 2001 folgte das Zweite Juristische Staatsexamen. Von 2001 bis 2006 war er Referent in der Kirchenverwaltung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (Darmstadt). Es folgte ein berufsbegleitendes Studium der Evangelischen Theologie mit Masterabschluss und Promotion. Seit 2006 ist er Referent am Kirchenrechtlichen Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland. Zudem ist er Lehrbeauftragter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insb. Kirchenrecht und Staatskirchenrecht an der Georg-August-Universität in Göttingen.
„Christlicher Religionsunterricht“ und religiöse WahrheitDer religiös-weltanschaulich neutrale Staat trifft in Fragen religiöser Wahrheit kein eigenes Urteil, sondern überlässt dies den religiösen Individuen und Gemeinschaften. Als freiheitlicher Staat – aber auch im wohlverstandenen Eigeninteresse – eröffnet er Diskursräume für religiöse Fragen.04. 08. 2022Hendrik Munsonius