Gottesdienste müssen jedem zugänglich sein. Wie verträgt sich das mit Einschränkungen wie 2G oder 3G? Wie kann Gottesdienst gefeiert werden in einer Weise, die allen eine Teilnahme bei dem für sie größtmöglichen Schutz ermöglicht? Die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) empfiehlt ihren Kirchengemeinden eine Bandbreite an Gottesdienst- und Andachtsformaten. Damit die Botschaft von Gottes Kommen in diese Welt auch in diesem Pandemiewinter zu hören ist.
Gottesdienste sind Lebens-mittel! Gottesdienste müssen jedem zugänglich sein. Weder theologisch noch religionsverfassungsrechtlich verträgt sich das unseres Erachtens mit Einschränkungen. Wer aber wird in seiner Gottesdienstteilnahme und Religionsausübung eingeschränkt? Die Ungeimpften bei einer 2G-Regelung? Oder der Vater, der seine Kinder nicht einem potentiell höheren Risiko aussetzen möchte, wenn Ungeimpfte oder Ungetestete unter 0G-Bedingungen mit im Gottesdienst sitzen? Es ist deutlich: Wer in einer sehr dynamischen und zunehmend angespannten Pandemielage sicher und verantwortlich Gottesdienste anbieten möchte, muss differenzieren.
In der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz empfehlen wir deshalb den Kirchengemeinden eine Bandbreite an Gottesdienst- und Andachtsformaten, die allen eine Teilnahme bei dem für sie größtmöglichen Schutz ermöglicht: zum Beispiel gemeinsam in den Kirchen, vor den Kirchen im Freien, in Übertragung (digital, Radio, Fernsehen) oder auch im Spaziergangs-Format, Gottesdienste mit Nachweispflicht, Gottesdienste mit 3G- und 2G-Regelung. Für die einzelnen Formate stellen wir jeweils eigene, differenzierte Rahmenhygienekonzepte zur Verfügung, die für die jeweilige Angebotsauswahl die relevanten Vorsichtsmaßnahmen festhalten. Wir wissen, dass – statistisch gesehen – besser, wenn nicht am besten, geschützt ist, wer geimpft ist. Dass überstandene Infektionen eine gewisse Barriere gegen Neuansteckung bieten. Dass Tests eine halbwegs verlässliche Aussage für den Moment sind. Dem tragen wir mit den verschiedenen Rahmenhygienekonzepten Rechnung.
Wir möchten niemand von der Bandbreite des Gottesdienstangebotes insgesamt ausschließen, wenn auch nicht für jede Person jeder Gottesdienst an jedem Ort infrage kommen kann, da die Schutzbestimmungen von der Nachweispflicht abhängig variieren. Die Empfehlung an die Gemeinden und Pfarrsprengel angesichts der momentanen Infektionszahlen lautet, die Gottesdienstangebote anzupassen und zu prüfen, inwiefern in der eigenen Gemeinde oder in der Region eine solche Bandbreite von Angeboten achtsam umgesetzt werden kann. Dabei spielen die Vorgaben der Länder (Berlin, Brandenburg und Sachsen), die regionalen Gegebenheiten, die Möglichkeiten des Kirchraums, die Möglichkeit des Feierns unter freiem Himmel eine Rolle, um dann vor Ort zu entscheiden, was nötig ist.
Zugleich ist uns in dieser Phase der Pandemie sehr bewusst, dass die Vorgaben sich der Pandemieentwicklung entsprechend ändern und ändern müssen, und dass die Maßnahmen deshalb vorläufig sind und nur vorläufig bleiben können. Wir werden auch weiterhin die Rahmenhygienekonzepte anpassen, sobald sich aufgrund der Pandemielage durch Bund und Länder neue Entscheidungen ergeben.
Wir wissen von der hohen Sorgfalt und Kreativität aller, die bei Gottesdiensten mitwirken, der Beruflichen und der Ehrenamtlichen, die gemeinsam unter schwierigeren Bedingungen Gottesdienste vorbereiten, feiern und nachbereiten. Die Advents- und Weihnachtszeit wird wieder anders sein als in den Jahren vor der Pandemie. Auch anders als im Pandemiewinter vor einem Jahr, jetzt, wo wir die Möglichkeit des Impfschutzes haben, der viele, auch infizierte Menschen, davor bewahrt, ernsthaft oder gar tödlich krank zu werden. Kirche ist da für die Menschen – auch in der Pandemie. Die Botschaft von Gottes Kommen in diese Welt, die Nachricht dieser besonderen Tage, bleibt und sie kann Gedanken und Herzen vieler Menschen erreichen.
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