Grundrechtsschutz in Europa – Entscheidung des EuGH zur Schächtung

07. 11. 2021
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Im Podcast erläutert Professor Dr. Emanuel V. Towfigh, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Empirische Rechtsforschung und Rechtsökonomik an der EBS Law School in Wiesbaden, das komplexe Geflecht des Grundrechtsschutzes im europäischen „Mehrebenensystem“.

Der Europäische Gerichtshof hat am 17. Dezember 2020 geurteilt, dass EU-Staaten rituelles Schächten ohne Betäubung der Tiere verbieten dürfen. Sie können damit im Einzelfall den Tierschutz über die Religionsfreiheit stellen. Dies ist dann möglich, wenn das nationale Recht Schlachtungen ohne Betäubungen verbietet. Muslimische und jüdische Verbände hatten gegen ein Verbot in Flandern geklagt.

Für Deutschland hatte das Bundesverfassungsgericht 2002 entschieden, dass im Einzelfall religiöses Schächten unter strengen Voraussetzungen ausnahmsweise zulässig sei. Hier stoßen nun zwei vermeintlich unterschiedliche Rechtsprechungen aufeinander.

Professor Dr. Emanuel V. Towfigh erläutert die Rolle der Gerichte und erklärt, wie mit möglichen Kollisionen der verschiedenen Ebenen umzugehen ist und zeigt Gemeinsamkeiten und Unterschiede des europäischen und des deutschen Grundrechtsschutzes auf.

Der Podcast erschien als Erstveröffentlichung am 10. September 2021 auf „Der Jurafuchs Podcast“ in der Reihe „Spruchreif“

Mehr über Spruchreif und Jurafuchs erfahren Sie unter www.jurafuchs.de.

Podcast: 33:36 Minuten

 

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