Maximen kommender Islampolitik

06. 05. 2020

Der von Union und SPD für die 21. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages vorgelegte Koalitionsvertrag unterlässt es, eine kohärente Islampolitik zu entwerfen. Mit diesem Beitrag sollen fünf Leitgedanken formuliert werden, die als Impulse für eine konstruktive und produktive Islampolitik in den kommenden Jahren dienen sollen.

Zu den zahlreichen Herausforderungen, vor denen die kommende Bundesregierung stehen wird, zählt auch der Bereich der Islampolitik. Der von der voraussichtlichen künftigen schwarz-roten Regierungskoalition präsentierte Koalitionsvertrag gibt indes keine Auskunft darüber, wie die Islampolitik unter ihr konkret aussehen wird.[1]

Klar ist: Bleibt die Bundesregierung auf diesem Politikfeld gestalterisch untätig, werden nicht zuletzt ausländische Regierungen, insbesondere die türkische, diese Lücke zu füllen suchen. 

Die kommende Bundesregierung wird freilich in einem schwierigen gesellschaftlichen Kontext zu operieren haben. Entscheidungen rund um islambezogene Fragen werden in einer politisch aufgeheizten Situation zu treffen sein, in der islamistische und islamfeindliche Akteure besonders aktiv sind und aus gesellschaftlicher Polarisierung Nutzen für ihre Zwecke zu ziehen suchen.

Der staatliche Gestaltungsspielraum wird zudem eingegrenzt durch die Vorgaben des Religions- und Weltanschauungsverfassungsrechts[2], zu denen insbesondere das Gebot der religiös-weltanschaulichen Neutralität des Staates und die Achtung des Grundrechts der Religions- und Weltanschauungsfreiheit gehören. Die vorhandenen Handlungsspielräume müssen von der Politik daher intelligent und effektiv genutzt werden.

Im Folgenden sollen fünf Maximen formuliert werden, die für eine konstruktive und produktive Islampolitik in den kommenden Jahren essentiell sind.

Dialog und Umgang mit muslimischer Vielfalt

Erstens: Dialog fortsetzen – mit Mut zur Kontroverse

Die von Wolfgang Schäuble (CDU) im Jahr 2006 initiierte Deutsche Islamkonferenz (DIK) hat über die Jahre einen wichtigen Beitrag zur Versachlichung der politischen Islamdebatte geleistet, unter anderem mit wissenschaftlichen Studien, die faktenbasierte Erkenntnisse zu muslimischem Leben in Deutschland geliefert haben, und Expertisen zu den religiösen Entfaltungsmöglichkeiten, die das religionsfreundliche Grundgesetz bietet, etwa islamische Theologie an staatlichen Universitäten, Religionsunterricht an öffentlichen Schulen oder die Organisationsmöglichkeit als Körperschaft des öffentlichen Rechts.[3] Die DIK bleibt eine unerlässliche Plattform zum Austausch zwischen Staat und Muslimen und muss in dieser Legislaturperiode fortgesetzt werden.

Allerdings bedarf sie einer Auffrischung, da der Austausch im Rahmen der DIK in den letzten Jahren zu „brav“ geworden ist. Es sollte wieder mehr Mut zur Kontroverse herrschen. Allgemein positiv in Erinnerung geblieben ist das Format der Auftaktveranstaltung der vierten DIK im November 2018 unter der Leitung des damaligen Bundesinnenministers Horst Seehofer (CSU) und seines Staatssekretärs Markus Kerber, das auf breite positive Resonanz bei den DIK-Teilnehmern stieß: Die Breite der vielfältigen muslimischen Zivilgesellschaft abbildend, diskutierten die über 200 Teilnehmer in verschiedenen Diskussionsrunden zwei Tage intensiv, zuweilen hitzig, aber konstruktiv-kontrovers, was fast den Charakter eines Kirchentages hatte.[4] Die künftige DIK sollte mehr von diesem Geist geprägt sein.

Zweitens: Muslimische Vielfalt besser wahrnehmen und nutzen

Die muslimische Gemeinschaft ist kein monolithischer Block, sondern in hohem Maße heterogen. In den Anfangsjahren der DIK herrschte bei der Politik, in Verkennung der muslimischen Diversität, der Wunsch vor, eine einheitlich organisierte muslimische Vertretung zu haben, was 2007 zur Gründung des Koordinationsrates der Muslime (KRM) führte, einem Zusammenschluss von traditionell-theologisch orientierten muslimischen Verbänden.[5] Die liberal-islamische Strömung wurde darin nie abgebildet. In der jüngeren Vergangenheit sind selbst in dem traditionell-theologisch orientierten Spektrum der muslimischen Organisationslandschaft Ausdifferenzierungsprozesse zu verzeichnen in Form von neu gegründeten beziehungsweise neu in die Öffentlichkeit getretenen Vereinigungen[6] sowie Absetzbewegungen. Ein Beispiel für Letzteres ist der Austritt des Verbands der Islamischen Kulturzentren (VIKZ) aus dem KRM im Oktober 2023.[7]

Zwar scheint die Politik mittlerweile erkannt zu haben, dass es eine einheitliche muslimische Vertretung nicht geben wird. Gleichwohl ist zu konstatieren, dass nach wie vor, nicht zuletzt in herausgehobenen Podiumsdiskussionen der DIK, zu oft eine einseitige Fokussierung auf die KRM-Verbände als Vertreter der Muslime gegeben ist. Noch immer müssen staatliche Ministerien darauf aufmerksam gemacht werden, Podiumsdiskussionen nicht einseitig mit Vertretern der KRM-Verbände zu besetzen, sondern insbesondere auch Vertreter des organisierten liberalen Islams zu inkludieren. Nur so kann nämlich gewährleistet werden, dass es eventuell erforderlichen Widerspruch gibt und auch andere muslimische Perspektiven als die der KRM-Verbände in den Meinungsbildungsprozess einfließen und für die behandelten Fragestellungen relevante Gesichtspunkte nicht unberücksichtigt bleiben. Die Politik sollte den Widerstreit der unterschiedlichen Strömungen der vielfältigen muslimischen Gemeinschaft als ein produktives Spannungsverhältnis begreifen und sich zunutze machen, um zu Entscheidungen zu gelangen, die auf einem multiperspektivisch zustande gekommenen Erkenntnisprozess beruhen.

Drittens: Inhaltliche Themenpalette erweitern

Jegliche inhaltliche Schwerpunktsetzungen müssen von dem übergeordneten Ziel getragen sein, die Beheimatung des Islams beziehungsweise von muslimischem Leben in Deutschland zu befördern. Dies bedeutet einerseits, die Rechte von Muslimen zu schützen, und andererseits, sie als Staatsbürger in die Verantwortung für dieses Land zu nehmen. 

Die Beschäftigung mit den „klassischen“ Themen wie Islamismus und Islamfeindlichkeit behält angesichts der gesellschaftlichen Faktenlage ihre Berechtigung. Indes sollten auch Themen in den Blick genommen werden, die bisher kaum beziehungsweise unzureichend Beachtung erfahren haben, aber für den muslimischen Alltag relevant sind, wie zum Beispiel Religionssensibilität im allgemeinen Gesundheits- und Pflegewesen, oder, welchen ideellen und praktischen Beitrag Muslime in Anbetracht der Klimakrise zum Umweltschutz leisten können (ein Stichwort: klimaneutrale Moscheen). 

Konsequenz und Soft Power

Viertens: Proaktive statt reaktive Konsequenz im Handeln

Ferner muss die Politik mehr proaktive Konsequenz im Handeln zeigen, insbesondere im Umgang mit problembehafteten muslimischen Verbänden. Bisher fällt sie zu oft lediglich durch ein Reagieren auf Umstände beziehungsweise durch Nichthandeln auf. Beispielhaft ersichtlich ist dies am jahrelangen Umgang mit dem Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD).

Dass der ZMD mit Avrupa Türk-İslam Birliği (ATİB) eine der rechtsextremen „Ülkücü“-Bewegung („Graue Wölfe“) zuordenbare Organisation vertritt, ist spätestens seit einem rechtskräftigen Urteil des Verwaltungsgerichts München aus dem Jahr 2019[8] unzweifelhaft. Mittlerweile wirken zudem im ZMD-Bundesvorstand Personen mit, die den rechtsextremen Wolfsgruß verteidigen.[9]

Die Mitgliedschaft des mit dem iranischen Regime verbundenen Islamischen Zentrums Hamburg (IZH) im ZMD blieb jahrelang trotz schwerwiegender Verfehlungen ‒ wie etwa einer Gedenkveranstaltung im IZH zu Ehren des Kommandeurs der iranischen Quds-Brigaden Qasem Soleimani im Jahr 2020, der auf der Terrorliste der EU stand,[10] oder der wiederholten Teilnahme von IZH-Funktionären am antisemitischen Al-Quds-Marsch,[11] dessen ideeller Hintergrund die Vernichtung des Staates Israel beziehungsweise die Fantasie der massenhaften Ermordung beziehungsweise Vertreibung von Juden ist – seitens des ZMD unangetastet.

Selbst die erfolgte Trennung von der der islamistischen Muslimbruderschaft zuzuordnenden Deutschen Muslimischen Gemeinschaft (DMG) geschah seitens des ZMD ohne eine inhaltliche Distanzierung,[12] was die Annahme nahelegt, dass die Trennung nicht intrinsischer Motivation und inhaltlicher Distanz, sondern dem jahrelangen öffentlichen Druck geschuldet ist. 

Ungeachtet solcher Fakten wurde der ZMD von der Politik jahrelang hofiert. Augenscheinlich erst das Verbot des IZH im Juli 2024,[13] welches von der Bundesregierung offenbar als Reaktion auf den Terroranschlag auf Israel vom 7. Oktober 2023 entscheidend vorangetrieben wurde,[14] führte zu spürbaren Konsequenzen für den ZMD – er ist seit vergangenem Jahr bis auf Weiteres von der DIK ausgeschlossen.[15]

Untätigkeit legt die Politik auch gegenüber dem Islamrat an den Tag, dessen größter Mitgliedsverband Islamische Gemeinschaft Millî Görüş (IGMG) regelmäßig dem Begründer der islamistischen „Millî Görüş“-Bewegung Necmettin Erbakan seine Reverenz erweist, insbesondere durch den IGMG-Bundesvorsitzenden Kemal Ergün.[16] Neben Demokratiefeindlichkeit war Antisemitismus wesentlicher Bestandteil von Erbakans Ideologie.[17] Ehemalige IGMG-Vorstände begingen zudem auf seinen Druck hin Steuerbetrug am deutschen Staat in Millionenhöhe.[18] Dass die Erbakan-Verherrlichung der IGMG keine Konsequenzen für sie und den Islamrat vonseiten der Politik nach sich zieht, ist inakzeptabel.

Des Weiteren sind negative Implikationen des sich intensivierenden autokratischen Kurses des türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdoğan mit Blick auf die Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion (Diyanet İşleri Türk İslam Birliği, DİTİB) zu erwarten, die unter dem Einfluss der staatlichen türkischen Religionsbehörde Diyanet steht,[19] welche wiederum dem türkischen Staatspräsidenten unmittelbar unterstellt ist und als politisches Instrument der Regierungspartei AKP fungiert.[20] Es ist zu hoffen, dass problematische Vorfälle konsequentes Einschreiten der Politik zur Folge haben werden – anders als in der Vergangenheit, als beispielsweise selbst Wahlkämpfe von Politikern der demokratiefeindlichen AKP in DİTİB-Moscheen für die türkischen Parlaments- und Präsidentschaftswahlen von 2023[21] oder die wiederholte Wahl des für den Spionageskandal von 2016 Verantwortlichen, Ahmet Dilek, zum stellvertretenden DİTİB-Bundesvorsitzenden[22] ohne nennenswerte Konsequenzen für die DİTİB blieben.

Unzureichende Konsequenz seitens der Politik gegenüber Fehlverhalten besagter Verbände sendet zum einen das fatale Signal an sie, keine Verhaltensänderung an den Tag legen zu müssen, und lässt zum anderen das Vertrauen der (nicht zuletzt muslimischen) Öffentlichkeit darin, dass demokratische und menschenrechtsbasierte Werte und Prinzipien von der Politik ernst genommen werden, erodieren.

Fünftens: Verstärkt Soft Power nutzen

Während problematischen Akteuren Grenzen aufgezeigt werden müssen, muss die Politik die große verständigungswillige Mehrheit der Muslime für sich gewinnen. Dies wird nicht zuletzt emotionale Intelligenz erfordern. Integration ist nicht bloß ein intellektueller Vorgang, sondern auch und zuvörderst ein emotionaler. Kluge Integrationspolitik wird diese emotionale Komponente stets mitdenken, um die Herzen und Köpfe von Menschen zu gewinnen. Zwei Aspekte sind hierbei essentiell:

Zum einen sollte von der Politik eingedenk der eingangs erwähnten aufgeheizten gesellschaftlichen Situation stets eine Sprache gewählt werden, die nicht Polarisierung befördert. Gegebenenfalls problematische Sachverhalte sollten so konkret, präzise, differenziert und sachlich wie möglich benannt werden, um die Entstehung beziehungsweise Perpetuierung von Ressentiments gegen Muslime zu vermeiden.

Zum anderen sollte die Politik verstärkt auch auf eine von ihr unterschätzte und bisher zu wenig genutzte Gestaltungskraft setzen, die ich als „Soft Power“[23] bezeichnen möchte. Hierunter verstehe ich im Gegensatz zu den klassischen staatlichen Gestaltungsmaßnahmen wie Gesetzen und Rechtsverordnungen, die mit den Mitteln des staatlichen Zwangs durchgesetzt werden können, Handlungsmöglichkeiten staatlicher Vertreter, wie etwa symbolische Gesten und ähnliche Maßnahmen, mit denen sie im Rahmen der Integrationspolitik Bürger zuvörderst auf einer emotionalen Ebene adressieren und für sich gewinnen können.

Im Bereich der Islampolitik wird dieses Mittel am effektivsten vom nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Hendrik Wüst (CDU) angewandt. Ein Beispiel dafür ist die jährliche Iftar-Veranstaltung im Fastenmonat Ramadan, zu der er Muslime (und Nicht-Muslime) in die NRW-Staatskanzlei einlädt und mit der er das Gemeinschaftsgefühl von Muslimen und Nicht-Muslimen zu stärken sucht. So auch auf der diesjährigen Iftar-Veranstaltung, auf der er den Beitrag von Muslimen zum Wohlstand Deutschlands lobte, den Wert von Fasten als Teil der islamischen Spiritualität würdigte und erklärte, dass muslimisches Leben selbstverständlicher Teil Deutschlands sei. Videos und Fotos von der Veranstaltung – zum Beispiel Selfies des lächelnden Hendrik Wüst mit jungen, kopftuchtragenden und anderen Musliminnen und Muslimen – wurden online, unter anderem auf Websites und Social-Media-Profilen der Teilnehmer, vielfach von Musliminnen und Muslimen geteilt und geliket.[24] Die Macht von Bildern ist nicht zu unterschätzen und kann auch zum Positiven genutzt werden. Keine noch so ausgeklügelte Propaganda von islamistischen Gruppen, die den deutschen Staat und die nichtmuslimische Gesellschaft pauschalisierend als Muslimen feindlich gesinnt darzustellen und (v. a. junge) Muslime von ihnen zu entfremden sucht, kommt gegen Bilder eines mit Muslimen freundschaftlich Iftar begehenden, ihnen zum Fastenbrechen Wasser einschenkenden und mit ihnen Fotos schießenden Ministerpräsidenten an.

Für eine bundesweite Wirkung müsste es entsprechende Initiativen auf der Bundesebene geben.[25] Dass etwa selbst Donald Trump im Weißen Haus Iftare für Muslime veranstaltet,[26] während dies im hiesigen Bundeskanzleramt oder Bundespräsidialamt nicht der Fall ist, sollte zu denken geben – eine verpasste Chance, zumal die Kosten solcher Gesten gering, die integrativen Wirkungen hingegen hoch sind.

Will die deutsche Politik im Wettbewerb um die Herzen und Köpfe der hiesigen Muslime, an dem nicht zuletzt ausländische Regierungen sehr engagiert teilnehmen, erfolgreich sein, sollte sie auch auf der Bundesebene verstärkt auf Soft Power setzen und damit das Zugehörigkeitsgefühl der Muslime zu stärken suchen. 

In Nordrhein-Westfalen, dem Bundesland mit der zahlenmäßig größten muslimischen Bevölkerung, hat die Landespolitik jedenfalls erkannt: Gelungene Integration ist auch, wenn etwa eine hier geborene junge, konservativ-muslimische Duygu mit türkischer Familiengeschichte sich dem Christdemokraten Wüst verbunden fühlt statt dem ebenfalls um sie werbenden Autokraten Erdoğan.

Fußnoten

Fußnoten
1 CDU/CSU/SPD (2025): Verantwortung für Deutschland. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD. 21. Legislaturperiode, unter: https://www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koalitionsvertrag.pdf (zuletzt abgerufen am 15.04.2025). Der Koalitionsvertrag beschränkt sich, verstreut über das Dokument, auf wenige kurze Bemerkungen abstrakt-genereller Art, im Wesentlichen bestehend aus einem Bekenntnis zur Religions- und Weltanschauungsfreiheit auf nationaler (S. 3; S. 86) und internationaler Ebene (S. 134 f.), einem Bekenntnis zur Bekämpfung von Islamismus (S. 85) sowie einer Ablehnung der Kooperation mit von ausländischen Regierungen gesteuerten und von Verfassungsschutzämtern beobachteten Vereinigungen, deren Finanzierung offengelegt und beobachtet werden soll (S. 85). Eine kohärente Islampolitik wird im Koalitionsvertrag nicht formuliert.
2 „Religionsverfassungsrecht“ ist die in der Rechtswissenschaft inzwischen (fast) etablierte, „Staatskirchenrecht“ die (fast) überholte Bezeichnung des in Rede stehenden Rechtsgebiets. Korrekt(er) und vorzugswürdig(er) ist nach meinem Dafürhalten jedoch die Bezeichnung „Religions- und Weltanschauungsverfassungsrecht“, da sie präzise(r) den Gegenstand des Rechtsgebiets benennt und der – nicht zuletzt bei weltanschaulichen Gruppen bzw. Befürwortern des Laizismus verbreiteten – Fehlannahme entgegenwirkt, das Grundgesetz privilegiere Religionen gegenüber Weltanschauungen (siehe dazu z. B. Art. 140 Grundgesetz in Verbindung mit Art. 137 Abs. 7 Weimarer Reichsverfassung).
3 Besonders hervorzuheben ist die zuletzt 2020 aktualisierte und im Auftrag der Deutschen Islamkonferenz durchgeführte Studie „Muslimisches Leben in Deutschland“: Katrin Pfündel/Anja Stichs/Kerstin Tanis (2021), in: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Hrsg.), Muslimisches Leben in Deutschland 2020 – Studie im Auftrag der Deutschen Islam Konferenz. Forschungsbericht 38 des Forschungszentrums des Bundesamtes, unter: https://www.deutsche-islam-konferenz.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Publikationen/Studien/mlid-2020-lang.html?nn=598216 (zuletzt abgerufen am 15.04.2025).
4 Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (2018): Das war der Auftakt zur Deutschen Islam Konferenz, Meldung am 03.12.2018, unter:  https://www.deutsche-islam-konferenz.de/SharedDocs/Meldungen/DE/ImDialog/auftakt-resuemee-dik-inhalt.html (zuletzt abgerufen am 15.04.2025); Christoph Strack (2018): Immer auf Anfang, DW.com am 29.11.2018, unter: https://www.dw.com/de/kommentar-islam-konferenz-immer-auf-anfang/a-46510000 (zuletzt abgerufen am 15.04.2025).
5 Zu den Gründungsmitgliedern zählen: die Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion (Diyanet İşleri Türk İslam Birliği, DİTİB), der Islamrat für die Bundesrepublik Deutschland (IRD), der Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) und der Verband der Islamischen Kulturzentren (VIKZ): Koordinationsrat der Muslime (2025): Über uns, Koordinationsrat.de, unter: https://koordinationsrat.de/ueber-uns (zuletzt abgerufen am 19.04.2025).
6 Zu nennen sind insbesondere das Bündnis Malikitische Gemeinde Deutschland sowie die als Körperschaft des öffentlichen Rechts organisierte Vereinigung MTO Shahmaghsoudi.
7 Deutsche Presse-Agentur (2023): Politische Neutralität – Islamverband VIKZ hat Muslim-Koordinationsrat verlassen, ZEIT.de am 09.11.2023, unter: https://www.zeit.de/news/2023-11/09/islamverband-vikz-hat-muslim-koordinationsrat-verlassen (zuletzt abgerufen am 17.04.2025); Verband der Islamischen Kulturzentren (2023): VIKZ verlässt den Koordinationsrat der Muslime (KRM), Pressemitteilung v. 20.10.2023, unter: https://www.vikz.de/de/aktuelles/vikz-verlaesst-den-koordinationsrat-der-muslime-krm.html (zuletzt abgerufen am 17.04.2025).
8 VG München, Urteil v. 23.05.2019 – Az. M 30 K 17.1230 = openJur 2021, 17438 (rechtskräftig); siehe auch VG Berlin, Urteil v. 07.09.2023 – Az. VG 1 K 228/21.
9 Hinsichtlich der stellvertretenden ZMD-Bundesvorsitzenden Özlem Başöz siehe: Alfred Hackensberger (2021): Der wachsende Einfluss der Grauen Wölfe in Deutschland – „Der Tod wird dich finden“, WELT.de am 05.05.2021, unter: https://www.welt.de/politik/ausland/plus230846503/Der-wachsende-Einfluss-der-Grauen-Woelfe-in-Deutschland.html (zuletzt abgerufen am 15.04.2025). Hinsichtlich der ZMD-Bundesvorständin Nurhan Soykan siehe: Nurhan Soykan/Ali Ertan Toprak (2024): Muss man den Wolfsgruß verbieten?, ZEIT.de am 10.07.2024, unter: https://www.zeit.de/2024/30/wolfsgruss-tuerkei-rechtsextremismus-ali-ertan-toprak-fussball (zuletzt abgerufen am 15.04.2025).
10 Katrin Elger/Lea Hensen (2020): Teherans Einfluss auf Deutschland – „Schiebt den Imam ab!“, SPIEGEL.de am 09.01.2020, unter: https://www.spiegel.de/panorama/qasem-soleimani-regimetreue-iraner-trauern-in-hamburg-um-terrorgeneral-a-c44ed568-5159-435d-b604-016219cb6836 (zuletzt abgerufen am 15.04.2025).
11 Jens Meyer-Wellmann (2018): Besuch von Anti-Israel-Demo: Islamverträge vor dem Aus?, abendblatt.de am 11.06.2018, unter: https://www.abendblatt.de/hamburg/kommunales/article214551593/Nach-Besuch-von-Anti-Israel-Demo-Islamvertraege-vor-dem-Aus.html (zuletzt abgerufen am 15.04.2025).
12 Zentralrat der Muslime in Deutschland (2022): Vertreterversammlung des ZMD beschließt Ausschluss der DMG, Pressemitteilung v. 31.01.2022, unter: https://zentralrat.de/33706.php (zuletzt abgerufen am 15.04.2025).
13 Bundesministerium des Innern und für Heimat (2024): Bundesinnenministerin Faeser verbietet das „Islamische Zentrum Hamburg“ und dessen Teilorganisationen, Pressemitteilung v. 24.07.2024, unter: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2024/07/exekutive3.html (zuletzt abgerufen am 21.04.2025).
14 Iranische Staatsvertreter hatten der Hamas zum Terrorangriff vom 7. Oktober 2023 gratuliert und diesen u. a. als „Wendepunkt in der Fortsetzung des bewaffneten Widerstands“ bezeichnet. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) erklärte anlässlich eines Mitte November 2023 gegen das IZH geführten vereinsrechtlichen Ermittlungsverfahrens, das letztlich als Vorlauf des IZH-Verbots fungierte: „Gerade jetzt, in einer Zeit, in der sich viele Jüdinnen und Juden besonders bedroht fühlen, gilt: Wir dulden generell keine islamistische Propaganda und keine antisemitische und israelfeindliche Hetze. Gerade jetzt kommt es auf hohe Wachsamkeit und ein hartes Vorgehen an. […] Weitere rechtsstaatliche Maßnahmen müssen gut vorbereitet sein. Daher sind die umfassenden heutigen Durchsuchungsmaßnahmen in sieben Bundesländern notwendig.“, siehe Bundesministerium des Innern und für Heimat (2023): Mehr als 800 Einsatzkräfte durchsuchen Objekte im Rahmen von Ermittlungen gegen das „Islamische Zentrum Hamburg“ und mögliche Teilorganisationen, Pressemitteilung v. 16.11.2023, unter: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2023/11/izh-1611-2.html (zuletzt abgerufen am 21.04.2025); siehe auch den Nachweis in der vorigen Fußnote; Markus Decker (2023): Razzia gegen Islamisten: Warum die Anschlagsgefahr in Deutschland wieder wächst, RND.de am, 17.11.2023, unter: https://www.rnd.de/politik/razzia-gegen-islamisten-terrorgefahr-in-deutschland-waechst-wieder-RBPIAAUWQRDVHA3Q3BMJCHYEEI.html (zuletzt abgerufen am 21.04.2025); NTV (2023): Iran und Hisbollah gratulieren – Hamas-Attacke erhält Beifall von Israels Feinden, n-tv.de am 07.10.2023, unter: https://www.n-tv.de/politik/Hamas-Attacke-erhaelt-Beifall-von-Israels-Feinden-article24447286.html (zuletzt abgerufen am 21.04.2025).
15 Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (2025): Interview zur Deutschen Islam Konferenz mit Jörn Thießen, Meldung v. 27.03.2025, unter: https://www.deutsche-islam-konferenz.de/SharedDocs/Meldungen/DE/ImDialog/250327-interview-thiessen.html?nn=598134 (abgerufen am 15.04.2025); Zentralrat der Muslime in Deutschland (2025): Staat stranguliert eigene staatliche Islamkonferenz, islam.de am 05.02.2025, unter: https://islam.de/35436 (zuletzt abgerufen am 15.04.2025).
16 Verfassungsschutz Baden-Württemberg (2023): Ungebrochene Verehrung des Politikers und „Milli Görüs“-Begründers Necmettin Erbakan in der „Islamischen Gemeinschaft Milli Görüş e.V.“, Meldung v. 04.04.2023, unter: https://www.verfassungsschutz-bw.de/,Lde/Startseite/Meldungen+und+Archiv/IGMG-Gedenken+an+Erbakan?QUERYSTRING=erbakan (zuletzt abgerufen am 17.04.2025); Verfassungsschutz Baden-Württemberg (2024): IGMG würdigt Necmettin Erbakan und weitere Vorreiter der Organisation als Vorbilder, Meldung v. 28.06.2024, unter: https://www.verfassungsschutz-bw.de/,Lde/20964912 (zuletzt abgerufen am 17.04.2025). Im offiziellen deutschen IGMG-YouTube-Kanal „igmg.org“ wird Erbakan als eine Lichtgestalt glorifiziert: igmg.org (2019): Önden Gidenler – Prof. Dr. Necmettin Erbakan, YouTube.com am 27.02.2019, unter: https://www.youtube.com/watch?v=NZnThOdxU0c (zuletzt abgerufen am 17.04.2025).
17 So erklärte Erbakan z. B. gegenüber WELT ONLINE in einem Interview: „Seit 5700 Jahren regieren Juden die Welt. Es ist eine Herrschaft des Unrechts, der Grausamkeit und der Gewalt. Sie haben einen starken Glauben, eine Religion, die ihnen sagt, dass sie die Welt beherrschen sollen.“, siehe Boris Kálnoky (2010): Fundamentalistenführer – „Erdogan ist ein Kassierer des Zionismus“, WELT.de am 08.11.2010, unter: https://www.welt.de/politik/ausland/article10769062/Erdogan-ist-ein-Kassierer-des-Zionismus.html (zuletzt abgerufen am 17.04.2025).
18 LG Köln, Urteil v. 21.03.2019 – Az. 112 KLs 35/11 = openJur 2020, 6430 (rechtskräftig).
19 Einen Überblick über die Organisation und Struktur der DİTİB bietet: Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages (2023): Muslimische Dachverbände in Deutschland. Zur rechtlichen Organisation – Aktualisierung des Sachstands WD 1 – 3000 – 018/18 / WD 7 – 3000 – 112/18, Sachstand WD 1 – 3000 – 018/23; WD 7 – 3000 – 076/23, 26.09.2023, S. 5 f., unter: https://www.bundestag.de/resource/blob/978490/d33f483653ca0629bc46b7fc458a91c2/WD-7-076-23-WD-1-018-23-pdf.pdf (zuletzt abgerufen am 15.04.2025). Die Angabe im Sachstand, dass die Religionsbehörde Diyanet an das Ministerpräsidentenamt angegliedert sei, ist jedoch nicht (mehr) zutreffend. Mit der Einführung des Präsidialsystems im Jahr 2018 wurde die Diyanet dem türkischen Staatspräsidenten unmittelbar unterstellt, siehe hierzu die in der folgenden Fußnote genannten Nachweise.
20 Instruktiv zur politischen Instrumentalisierung der Diyanet durch den türkischen Staatspräsidenten Erdoğan: Günter Seufert (2023): Gutachten über das Präsidium für Religiöse Angelegenheiten im Staatspräsidialamt der Republik Türkei (T.C. CUMHURRBAŞKANLIĞI DİYANET İŞLERİ BAŞKANLIĞI) in seiner Eigenschaft als Institution religiöser Orientierung für den DITIB-Landesverband Hessen e. V., 05.08.2023, unter: https://kultus.hessen.de/sites/kultus.hessen.de/files/2024-01/gutachten_dr._seufert.pdf (zuletzt abgerufen am 15.04.2025); Günter Seufert (2020):, Teilgutachten über das türkische Präsidium für Religiöse Angelegenheiten (DIYANET İŞLERİ BAŞKANLIĞI) in seiner Eigenschaft als Institution religiöser Orientierung für den DITIB-Landesverband Hessen e. V., 2020.
21 Erkan Pehlivan (2023): AKP vor Türkei-Wahl in ganz Europa aktiv – über 100 Veranstaltungen, FR.de am 06.02.2023, unter: https://www.fr.de/politik/tuerkei-wahl-124-akp-abgeordnete-wahlkampfveranstaltungen-in-europa-uid-erdogan-92071504.html (zuletzt abgerufen am 17.04.2025). Laut Recherchen von WELT ONLINE wurde bei Wahlkampfbesuchen von AKP-Politikern häufig auch ein Brief des türkischen Staatspräsidenten Erdoğan verteilt, in dem dieser sein „Ziel einer Großtürkei“ bekräftigte, bei dessen Erreichung die im Ausland lebenden Türken eine wesentliche Rolle spielten, seine angeblichen Verdienste aufzählte, etwa die Ernennung tausender Lehrer und Religionsbeamter für „unsere“ Kinder im Ausland, und um Unterstützung bei den Wahlen warb, siehe Lennart Pfahler (2022): AKP-Wahlkampf – Diesen Brief lässt Erdogan aktuell an Türken in Deutschland verteilen, WELT.de am 15.11.2022, unter: https://www.welt.de/politik/deutschland/plus242135211/Erdogan-verteilt-diesen-Brief-an-Tuerken-in-Deutschland.html (zuletzt abgerufen am 17.04.2025).
22 Joachim Frank (2019): Wahl bei der Ditib – Verantwortlicher für Spionageskandal als Verbands-Vize bestätigt, KStA.de am 09.02.2019, unter: https://www.ksta.de/koeln/ditib-in-koeln-verantwortlicher-fuer-spionageskandal-2016-als-verbands-vize-bestaetigt-169507 (zuletzt abgerufen am 17.04.2025). Die Bespitzelung wurde im Nachgang des Skandals vom Diyanet-Präsidenten Mehmet Görmez bei einem Journalistengespräch im Frühjahr 2017 verteidigt, was angesichts des antidemokratischen Kurses der AKP eine Wiederholungsgefahr besorgen lässt, siehe Hüseyin Topel (2017), Krisenmanagement von Ditib – Ankara gibt noch immer den Ton an, deutschlandfunk.de am  08.02.2017, https://www.deutschlandfunk.de/krisenmanagement-von-ditib-ankara-gibt-noch-immer-den-ton-an-100.html (zuletzt abgerufen am 17.04.2025). Zu bedenken sind auch die laut Erkenntnissen des Bundesamtes für Verfassungsschutz hohen Aktivitäten türkischer Nachrichtendienste bezüglich Deutschland: „Deutschland bleibt für türkische Nachrichtendienste weiterhin eines der vorrangigen Aufklärungsziele. Dabei setzen sie ihre nachrichtendienstlichen Aktivitäten auf hohem Niveau fort. Ebenso ist zu erwarten, dass die Einflussnahmeaktivitäten türkischer staats- oder regierungsnaher Organisationen in Deutschland fortgeführt werden.“, siehe Bundesministerium des Innern und für Heimat (2024): Verfassungsschutzbericht 2023, Juni 2024, S. 329–331 (S. 330 f.), unter: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/themen/sicherheit/vsb2023-BMI24018.pdf?__blob=publicationFile&v=10 (zuletzt abgerufen am 17.04.2025).
23 Der von mir hier im Bereich der Innenpolitik (Integrationspolitik) verwendete Begriff ist lose inspiriert von dem im Bereich der Außenpolitik (Internationale Beziehungen) gebräuchlichen analogen Begriff: Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages (2006): Soft Power, Nr. 45/06, 03.11.2006, https://www.bundestag.de/resource/blob/189706/8c40cb75069889f8829a5a0db838da1f/Soft_Power.pdf (zuletzt abgerufen am 17.04.2025).
24 Eindrücke von der diesjährigen Veranstaltung finden sich u. a. auf der Website und auf den Social-Media-Kanälen der NRW-Staatskanzlei, siehe z. B.: Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen (2025): Ministerpräsident Hendrik Wüst lädt zum traditionellen Fastenbrechen in die Staatskanzlei ein, Pressemitteilung v. 04.03.2025, unter: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerpraesident-hendrik-wuest-laedt-zum-traditionellen-fastenbrechen-die-1 (zuletzt abgerufen am 17.04.2025); land.nrw: Posting v. 05.03.2025, Instagram.com, unter: https://www.instagram.com/p/DG0xAostnwJ/?next=%2F (zuletzt abgerufen am 17.04.2025).  Eindrücke aus früheren Jahren, unter vielen: Tuncay Nazik (2022): Iftar-Essen mit Hendrik Wüst, halloherne.de am 08.04.2022, unter: https://www.halloherne.de/artikel/iftar-essen-mit-hendrik-wuest-55912 (zuletzt abgerufen am 17.04.2025); Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen (2023): Ministerpräsident Hendrik Wüst lädt zum traditionellen Fastenbrechen in die Staatskanzlei ein, Pressemitteilung v. 28.03.2023, unter: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerpraesident-hendrik-wuest-laedt-zum-traditionellen-fastenbrechen-die (zuletzt abgerufen am 17.04.2025).
25 Zwar wurden in der letzten Legislaturperiode vom Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft Cem Özdemir (Bündnis 90/Die Grünen) Iftare veranstaltet. Diese Veranstaltungen taugen jedoch nicht als Vorbild, da sie der Beleuchtung eines säkularen Themas, Ernährung, dienten, quantitativ und qualitativ nur ein sehr kleiner bzw. eng ausgewählter Personenkreis eingeladen wurde (erhebliche Teile der vielfältigen muslimischen Gemeinschaft, darunter auch Vertreter liberal-islamischer Vereinigungen, wurden nicht eingeladen) und die Veranstaltungen eher wie die persönliche Initiative des Ministers eines fachfremden Ressorts wirkten als wie eine Initiative der Bundesregierung.
26 Eindrücke vom diesjährigen Iftar des Weißen Hauses: Niraj Warikoo (2025): Trump thanks his ‚Muslim friends‘ in Michigan at Ramadan iftar dinner in White House, eu.freep.com am 28.03.2025, unter: https://eu.freep.com/story/news/politics/2025/03/28/donald-trump-ramadan-iftar-dinner-muslim-friends-in-michigan-amer-ghalib-bill-bazzi/82699532007/ (zuletzt abgerufen am 18.04.2025); The White House (2025): President Trump Participates in the White House Iftar Dinner, YouTube.com am 28.03.2025, unter: https://www.youtube.com/watch?v=gjHj4gwdv9E (zuletzt abgerufen am 18.04.202).

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