Kirchliches Arbeitsrecht

  • Verbot von Abtreibungen im Christlichen Krankenhaus Lippstadt – Eine Gegenrede zu Hartmut Kreß Die gegen das Verbot von Abtreibungen im Christlichen Krankenhaus Lippstadt eingelegte Klage eines dort beschäftigten Chefarztes wurde abgewiesen. Weder aus dem kirchlichen Selbstbestimmungsrecht noch aus dem Arbeitsrecht ergibt sich ein Recht des Krankenhauspersonals, Abtreibungen durchzuführen. Das Weigerungsrecht in Bezug auf Schwangerschaftsabbrüche gilt vielmehr auch für Krankenhausträger. Den Aussagen von Hartmut Kreß in seinem kürzlich auf diesem Blog erschienenen Beitrag muss daher widersprochen werden. 09. 09. 2025 Gregor Thüsing
  • Fragwürdiges Verbot medizinisch indizierter Schwangerschaftsabbrüche im Christlichen Klinikum Lippstadt Nach der Fusion einer evangelischen und einer katholischen Klinik in Lippstadt zu einem „Christlichen Krankenhaus“ hat die Klinikleitung die Durchführung medizinisch indizierter Schwangerschaftsabbrüche untersagt. Das Arbeitsgericht Hamm hielt das Verbot für statthaft und verwies auf das kirchliche Selbstbestimmungsrecht. Dies geschah zu Unrecht. Es ist keine Glaubensnorm vorhanden, auf die sich die fusionierte Klinik korrekterweise stützen konnte. Außerdem darf die gesetzliche Erlaubnis von Schwangerschaftsabbrüchen gemäß § 218 Abs. 2 StGB nicht willkürlich eingeschränkt werden. 01. 09. 2025 Hartmut Kreß
  • Politik mit einem Hauch von Glauben. Religionspolitik in der 21. Legislaturperiode Knapp zwei Wochen nach der Wahl wurde das Sondierungspapier von Union und SPD, der mutmaßlichen Koalition in dieser Legislaturperiode, veröffentlicht. Aussagen zu religionspolitischen Themen enthielt es keine. Dennoch lassen die Wahlprogramme der mutmaßlichen Koalitionspartner erahnen, welche religionspolitische Ausrichtung nach erfolgreichem Abschluss der Koalitionsverhandlungen zu erwarten ist. Eigene Akzente in der Religionspolitik des Bundes durch die weiteren demokratischen Parteien sind jedoch ebenso denkbar. 25. 03. 2025 Sarah Meyer
  • Kündigung wegen Kirchenaustritt – die neue Vorlagefrage an den EuGH Aufgrund von öffentlichem Druck und von Gerichtsurteilen erkennen die beiden christlichen Kirchen in Deutschland individuelle Grundrechte ihrer Beschäftigten inzwischen stärker an als noch vor wenigen Jahren. Dennoch setzen sich die Kontroversen zum kirchlichen Arbeitsrecht ungebrochen fort. Im individuellen Arbeitsrecht rückt zurzeit in den Vordergrund, ob für die Beschäftigten in kirchlichen Einrichtungen weiterhin der Kirchenaustritt verboten bleiben darf. Es ist anzunehmen, dass der EuGH dies nicht hinnehmen wird. 16. 09. 2024 Hartmut Kreß
  • Zwischen Wissenschaftsfreiheit und kirchlichem Arbeitsrecht: Katholische Fakultäten und das Nihil-Obstat-Verfahren Die neue Grundordnung des kirchlichen Arbeitsrechts hat in vielen Bereichen zu einer Stärkung der Rechte von LGBTIQ-Personen im kirchlichen Dienst geführt. Ausgerechnet an den theologischen Fakultäten an staatlichen Universitäten wird die Diskriminierung jedoch fortgeführt. Bei der Berufung von Professor*innen darf die Kirche auch entgegen den akademischen Kriterien Personen wegen eines für sie unangebrachten „Lebenswandels“ ausgrenzen. Kein Thema für die Religionspolitik? 20. 08. 2024 Regina Elsner
  • Kirchliches Arbeitsrecht, Kopftuch & Co.: Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung Mit Blick auf die derzeit anhängigen Gerichtsverfahren wird deutlich, dass die Gerichte auch dieses Jahr wieder mit einer Vielzahl von Rechtsstreitigkeiten, die in ihrem Kern religionsrechtliche Themen betreffen, konfrontiert sein werden. In einigen Fällen ist dabei sogar mit einer Grundsatzentscheidung zu rechnen. Aber auch die bereits in der ersten Jahreshälfte beendeten Verfahren lassen eine weitere Ausdifferenzierung des Verhältnisses von Staat und Religion erkennen. Ein Überblick über die aktuellen Entwicklungen. 25. 06. 2024 Sarah Meyer
  • Die neue Grundordnung des kirchlichen Dienstes – zwischen erfüllten Hoffnungen und bestehendem Handlungsbedarf Die Reform bleibt hinter dem zurück, was möglich und auch erforderlich gewesen wäre. Die Kritik betrifft insbesondere den Bereich des Individualarbeitsrechts, spezifisch die Bewertung des Kirchenaustritts. Die Grundordnung verbleibt in einer Sanktionslogik verhaftet, die dem avisierten Ziel eines neuen, gewinnenden und einladenden Narrativs des Christlichen nicht förderlich ist. 29. 11. 2022 Elisabeth Hartmeyer
  • Das kirchliche Arbeitsrecht – Kirche will Einfluss auf die Identität der Mitarbeitenden behalten Der Entwurf zur Grundordnung für den kirchlichen Dienst bekennt sich zur Vielfalt, schließt aber alle Positionen aus, die dem christlichen Menschenbild widersprechen. Wenn ein kirchlicher Mitarbeiter Kritik äußert: Was ist berechtigte Kritik und was richtet sich gegen die tragenden Grundsätze der Katholischen Kirche? Wann ist etwas öffentlich und wann privat? Zudem betreffen die Regelungen zum Thema Kirchenaustritt sowohl Angestellte als Ehrenamtliche. Nicht ohne Grund laufen nicht nur die Träger der Caritas Sturm! 25. 08. 2022 Bruno Schrage
  • Das kirchliche Arbeitsrecht – zwischen Berufsethos und kirchlichem Sendungsauftrag Unabhängig von der Frage, ob das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen im Bereich des Arbeitsrechts überdehnt wird, vernachlässigt der Entwurf der neuen Grundordnung für den kirchlichen Dienst die aktuelle Rechtsprechung des EuGH. Auch fehlt der Bezug zu dem Begriff des Ethos. Die Notwendigkeit von gestalteten Identitätsprozessen mit allen Mitarbeitenden wird nicht tätigkeits-, sondern institutionsbezogen gedacht. Der Entwurf spricht somit von der Pflicht und Verantwortung der Träger für die kirchliche Identität, nimmt aber die Autonomie der Mitarbeitenden zu wenig wahr. 18. 08. 2022 Bruno Schrage
  • Das kirchliche Arbeitsrecht – (k)ein angstfreier Entwurf! Seit Anfang Mai 2022 liegen die Entwürfe der Grundordnung für den kirchlichen Dienst und die dazugehörige Erläuterung der Deutschen Bischöfe vor. Erstmalig sind in einem breiten Beteiligungsprozess die Diözesen, die katholischen Verbände, die Dienstgeber_innen- und Dienstnehmer_innenvertreter, die Caritas und die Orden gebeten, beim Verband der Diözesen Deutschland (VDD) zu diesen Entwürfen Stellung zu beziehen. Es geht um nicht weniger als das kirchliche Arbeitsrecht und somit die bindenden Vorgaben für 790.000 berufliche und ebenso viele ehrenamtliche Mitarbeitende. 30. 07. 2022 Bruno Schrage
  • Loyalitätspflichten in politischer Diskussion und auf dem gerichtlichen Prüfstand Aktuell sind zwei Verfahren beim BAG anhängig, in denen es um den Kirchenaustritt als Kündigungsgrund geht: Zum einen eine Hebamme und zum anderen eine Beraterin in der Schwangerschaftskonfliktberatung. Mit dem BVerfG und dem EuGH kommen nun weitere Entwicklungen mit ins Spiel. Der Kirchenaustritt wird damit zum Lackmustest der Reichweite kirchlicher Loyalitätspflichten. 06. 07. 2022 Gregor Thüsing
  • Quo vadis „Grundordnung für den kirchlichen Dienst“? Die Kirchen haben unter Nutzung des Arbeitsrechts lange Zeit die Identität ihrer Dienste und Einrichtungen über die Abfrage von Loyalitätsobliegenheiten bei ihren Arbeitnehmer_innen abgesichert. Diese Instrumentalisierung entspricht nicht der Aufgabe des Arbeitsrechts. Es fehlt offenbar an einem neuen, gewinnenden Narrativ zur konfessionellen Identitätsentwicklung in der pluralen Gesellschaft. Unter dem Schutz des Arbeitsrechtes haben es die Bischöfe versäumt, die notwendigen Prozesse zum Aufbau einer substanziellen Identifikation von Mitarbeitenden mit dem kirchlichen Auftrag und Selbstverständnis zu entwickeln. Zu fragen ist, braucht es in der katholischen Kirche eine „Grundordnung für den kirchlichen Dienst“ und wer ist sinnvollerweise mit einer neuen Programmatik zu befassen. 17. 03. 2022 Bruno Schrage
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