Prof. Dr. Ansgar Hense ist Direktor des Instituts für Staatskirchenrecht der Diözesen Deutschlands in Bonn.
Prof. Dr. Ansgar Hense
Geboren 1965 in Paderborn, studierte Rechtswissenschaften in Mainz, Bayreuth und Freiburg i.Br. 1996 promovierte er an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Von 1996 bis 2003 war er wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Juristischen Fakultät TU Dresden und ist seit 2003 Juristischer Referent am Institut für Staatskirchenrecht des Diözesen Deutschlands. Die Habilitation erfolgte 2004 an der TU Dresden, seine Umhabilitation 2015 an der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. 2010 wurde er zum Direktor des Instituts für Staatskirchenrecht der Diözesen Deutschlands ernannt. Neben dieser Tätigkeit ist er kommissarischer Leiter der Forschungsstelle für Katholisches Kirchenrecht des Erzbistums Berlin.
Forschungs- und Arbeitsschwerpunkte:
- Staatskirchenrecht/Religionsverfassungsrecht als Querschnittsrechtsgebiet (inkl. rechtshistorischer und ideengeschichtlicher Aspekte)
Interessensschwerpunkte:
- soziales Infrastrukturrecht
- Organisationsrecht
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