Tikvah Institut: Die Religionsfreiheit von Jüdinnen und Juden respektieren! Das Berliner Feiertagsrecht an der Glaubensfreiheit ausrichten!

10. 06. 2024

Das Tikvah Institut hat in einem Policy Paper konkrete Gesetzesvorschläge erarbeitet, um Gesetzeslücken im Berliner Feiertagsrecht zu schließen. Am 4. Juni 2024 fand in Berlin eine Veranstaltung mit Gästen aus Rechtswissenschaft und Politik statt.

„Wir wollen, dass die religiöse Praxis am Schabbat und an den hohen jüdischen Feiertagen in den Berliner Landesgesetzen klarer respektiert wird. Denn wer jüdisches Leben in Berlin will, muss es schützen und ermöglichen. Immer wieder führt die Einhaltung der halachischen Arbeitsruhegebote bei Studierenden wie Beschäftigten zu Spannungen zwischen der verfassungsrechtlich geschützten Glaubensfreiheit einerseits und Anforderungen und Erwartungen der Bildungseinrichtungen und Arbeitgeber andererseits. Unsere Vorschläge vor allem zum Feiertagsgesetz, zum Hochschulgesetz und Beamtenrecht, wollen das ändern“ heißt es in der Erklärung des Tikvah Instituts.

Für den Berliner Fall hat das Tikvah Institut in einem Policy Paper konkrete Gesetzesvorschläge erarbeitet, um Gesetzeslücken im Feiertagsrecht zu schließen. Denn das Feiertagsrecht ist Ländersache.

Das Tikvah Institut widmete sich diesem Thema auch in der Veranstaltung „RELIGIONsFREIheit: Jüdische Feiertagspraxis und juristische Perspektiven“ am 4. Juni 2024 in der Humboldt-Universität zu Berlin. Die juristische Tagung und öffentliche Abendveranstaltung fand in Kooperation mit dem Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Europäisches Strafrecht und Neuere Rechtsgeschichte der Humboldt-Universität zu Berlin und mit der Experteninitiative Religionspolitik statt.

Weitere Informationen zur Veranstaltung und dem Policy Paper finden Sie hier.

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