Streichung der Religionszugehörigkeit im Personenstandsregister

07. 10. 2022
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Die Ampelkoalition hat im sogenannten Gesetz zur Verwaltungsdigitalisierung die Möglichkeit, eine Religionszugehörigkeit im Personenregister einzutragen, gestrichen. Der Bundesvorsitzende des Evangelischen Arbeitskreises der CDU/CSU (EAK), Thomas Rachel MdB, sieht darin eine bewusste Untergrabung des bewährten Verhältnisses von Staat und Kirche durch die Regierungskoalition.

Religion stellt für viele Menschen ein positives Identitätsmerkmal dar. Mit ihrer Gesetzänderung hat die Bundesregierung entschieden, die freiwillige Angabe der Religionszugehörigkeit in den Melderegistern zu verhindern. Dies ist ein trauriges Indiz dafür, dass Religion für manche Politiker dieses Landes offenbar zu einer Nebensache geworden ist. Das ist schade.

Bisher hatten die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, in Personenstandsregistern die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Religionsgemeinschaft registrieren zu lassen. Nach dem Willen von SPD, Grünen und FDP entfällt dies künftig.

Im Sterberegister machten bisher etwa 80 Prozent Angaben zur Religion. Bis zur Einführung des Standesamtes vor etwa 200 Jahren gab es nur die kirchlichen Tauf-, Trau- und Totenbücher. Heutzutage lassen rund 50% der Menschen in die Geburten- und Eheregister ihre Religionszugehörigkeit eintragen. Weil es den Menschen wichtig ist. Die Religion stellt ein wesentliches Identitätsmerkmal einer Person dar und sollte auch künftig freiwillig in den Personenregistern zum Ausdruck gebracht werden dürfen. Das ist Ausdruck der positiven Religionsfreiheit nach Art. 4 Abs.1 GG sowie der positiven informationellen Selbstbestimmung nach Art. 2 Abs.1, 1 Abs. 1 GG.

Durch die beschlossene Gesetzesänderung der Ampelkoalition wird den Religionsgemeinschaften zudem die Möglichkeit genommen, Auskünfte und Personenstandsurkunden aus den Personenstandsregistern zu erhalten. In der Praxis besteht an solchen Auskünften ein legitimes Interesse, um etwa rechtssicher Informationen über die (frühere) Taufgemeinde zu erhalten.

Aus diesem Grund hatten sich die zwei großen Kirchen gegen diese Gesetzesänderung ausgesprochen.

Bedauerlicherweise wurde der konkrete Änderungsantrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Bundestag abgelehnt. Wir wollten die gesetzliche Möglichkeit zur freiwilligen Eintragung der Religionszugehörigkeit in die Personenstandsregister sowie die Möglichkeit der Religionsgemeinschaften, Auskünfte und Personenstandsurkunden zu erhalten, weiterhin gewährleisten.

Mit dieser Zurückdrängung der Religionen untergräbt die Ampelkoalition bewusst das bewährte Verhältnis von Staat und Kirchen in Deutschland.

 

Dieser Beitrag erschien am 30. September 2022 als Pressemitteilung des Evangelischen Arbeitskreises der CDU/CSU.

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