03 Dez Bedingungen und Optionen für einen islamischen Religionsunterricht an öffentlichen Schulen
Die Einrichtung von Religionsunterricht an öffentlichen Schulen ist keine politische Opportunitätsentscheidung des Gesetzgebers, sondern ist in Art. 7 Abs. 3 des Grundgesetzes verankert. Dabei ist er nicht als bloße vergleichende Religionskunde ausgestaltet, sondern wird in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaft unterrichtet. Beim islamischen Religionsunterricht...